Freitag, 4. Oktober 2013

Exchange Traded Funds (ETF) werden umbenannt

Da die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) empfiehlt, börsengehandelte ETFs, die sich nach den UCITS-Regeln richten, als solche namentlich kenntlich zu machen, werden derzeit viele börsengehandelte Indexfonds umbenannt.

UCITS steht für Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities (deutsch: Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)). In deren Richtlinie werden die Anforderungen an Wertpapierfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften geregelt, z. B. werden Pflichtinformationen für Anleger definiert und vorgeschrieben.

Die neuen Fondsnamen der börsengehandelten Indexfonds enthalten dann die Abkürzung "UCITS ETF".

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Dienstag, 25. Juni 2013

Private Überschuldung 2012

private Überschuldung
Private Überschuldung - wenn die
Schuldentilgung nicht mehr zu bewältigen ist.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte heute die Zahlen zur Überschuldung 2012: Hauptauslöser für die private Überschuldung war 2012 mit deutlichem Abstand die Arbeitslosigkeit. In Bezug auf die Gesamtbevölkerung war das Risiko, in die Überschuldung zu geraten, für alleinerziehende Frauen offenbar am größten.

Laut Destatis waren die häufigsten Ursachen für die private Verschuldung 2012:
  • Arbeitslosigkeit: 26 % 
  • Trennung, Scheidung oder Tod des Partners: 14 % 
  • Erkrankung, Sucht, Unfall: 13 %
  • Unwirtschaftliche Haushaltsführung: 12 % 
  • Gescheiterte Selbstständigkeit: 8 % 
  • Gescheiterte Immobilienfinanzierung ("Hypotheken"): 4 %

Was ist private Überschuldung eigentlich genau?

Eine private Überschuldung tritt ein, wenn jemand trotz Veräußerung des Vermögens und trotz Reduzierung seiner Lebenshaltungskosten auf ein Minimum mit seinem restlichen Einkommen die fristgerechte Schuldentilgung (Kredite, Handyverträge etc.) nicht mehr stemmen kann.

Private Überschuldung - wen traf es 2012 am häufigsten?

Gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung geraten besonders häufig alleinerziehende Frauen in die private Überschuldung. So waren 14 Prozent der 2012 von Schuldnerberatungsstellen beratenen Personen alleinerziehende Frauen, mehr als doppelt so viele, wie es dem Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht. Aber auch alleinlebende Männer sind häufiger überschuldet, als es ihrem Anteil in der Bevölkerung entspricht. Am wenigsten geraten Paare ohne Kinder in finanzielle Schwierigkeiten - zwar gehören 16 Prozent der in Schuldnerberatungsstellen beratenen Personen zu dieser Gruppe, aber ihr Anteil an der Bevölkerung ist ungefähr doppelt so hoch.

Vorbeugen gegen private Überschuldung

Sicher ist es nicht möglich, alle Auslöser zu vermeiden, doch manche Überschuldung lässt sich verhindern, z. B. indem man 
  • lieber vorher spart, als dass man auf Raten oder mit Kredit neue Möbel oder einen Großbildfernseher kauft,
  • sich regelmäßig einen Überblick über seine Einnahmen und Ausgaben verschafft,
  • überflüssige Ausgaben vermeidet
    - z. B. überflüssige Versicherungen, überteuerte Auto-Leasing/-Finanzierungsverträge, zu viele Handy-/Smartphone-Verträge etc.,
  • seine Geldanlagen gut plant und dabei auch die Liquidität und mögliche Notfallsituationen im Blick hat,
  • bei zu knapper Immobilienfinanzierung lieber verzichtet bzw. die Immobilie eine Nummer kleiner wählt und
  • teure Kredite (vor allem Dispokredit und Überziehungskredit) meidet bzw. notfalls rechtzeitig umschuldet.
Besonders erwähnt werden in der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts die relativ hohen Schulden junger Menschen gegenüber Telefongesellschaften.

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Montag, 25. März 2013

Kredite werden teurer

Davor warnt auch die Zeitung "wirtschaft" der IHK für München und Oberbayern indirekt in einem Artikel in der Ausgabe 1/2013 ihre Leser - das sind Firmenchefs von Kleingewerben, doch dürfte das für alle, auch Privatanleger und Verbraucher, gelten.

Ab 2013 wird Basel III schrittweise umgesetzt. In diesem Reformpaket zu Basel II geht es darum, dass die Banken strengere Auflagen hinsichtlich Eigenkapital und Liquidität erfüllen müssen. Dafür werden sie vermutlich einen Teil ihrer Gewinne einbehalten und haben dann weniger Geld "zum Arbeiten".

Das bedeutet: Wahrscheinlich werden die Banken weniger Geld für Kredite zur Verfügung haben, die sie ausgeben können, und/oder sie werden vor allem risikoreiche Kredite gar nicht oder zu ungünstigeren Bedingungen gewähren. So ähnlich formuliert es Josef X. Baumeister, Inhaber der baumeistervalue GmbH, der in besagtem Artikel zitiert wird. Beides dürfte sich auf jeden Fall negativ für die zukünftigen Kreditnehmer auswirken.

Und es ist nicht anzunehmen, dass nur Unternehmenskredite teuerer bzw. schwieriger zu bekommen sein werden - weshalb die IHK ihren Lesern rät, die Unternehmenszahlen zu professionalisieren. Auch Privatanleger und Verbraucher werden möglicherweise nach mit einer Verteuerung der Kredite - vom Dispokredit bis zum Ratenkredit - rechnen müssen.

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Samstag, 5. Januar 2013

Arbeitsentgeldgrenze von Minijobs auf 450 Euro erhöht

Zum 1. Januar 2013 wurde die Arbeitsentgeldgrenze erhöht. Außerdem gab es Änderungen hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht.

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung wird Minijob genannt. Das Besondere an Minijobs: Sie werden vom Arbeitgeber pauschal versichert (Krankenversicherung, Pflegeversicherung) und besteuert. Minijobs sind beispielsweise bei Zusatzverdienern (Schüler, Rentner etc.) gefragt, eignen sich aber auch für Selbstständige.

Seit dem 1. Januar 2013 wurde die Arbeitsentgeldgrenze der Minijobs von 400 Euro auf 450 Euro erhöht.

Hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht hat sich auch etwas geändert: Bisher war auch die Rentenversicherung pauschal - man konnte jedoch auf Wunsch aufstocken, um seine Rentensituation zu verbessern.

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Ab dem 1. Januar 2013 ist es umgekehrt: Minijobs sind rentenversicherungspflichtig (wobei der Arbeitgeber den Pauschalbetrag leistet und der Arbeitnehmer den Aufstockerbeitrag) - aber man kann sich davon befreien lassen.

Im Prinzip gibt es nun folgende Fälle:

  • Startet ein neuer Minijob nach dem 1. Januar 2013, ist dieser versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung (Ausnahme: Altersrentenbezieher) - mit der Möglichkeit sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. 
  • Ein bestehender nicht rentenversicherungspflichtiger Minijob, der ab 2013 auf über 400 Euro, aber maximal auf 450 Euro, angehoben wird, ist ab der Erhöhung rentenversicherungspflichtig - doch kann man eine Befreiung beantragen. 
  • Ein bestehender (damals freiwillig gewählter) rentenversicherungspflichtiger Minijob, der ab 2013 auf über 400 Euro, aber maximal auf 450 Euro, angehoben wird, bleibt auch nach der Erhöhung rentenversicherungspflichtig - ohne dass man eine Befreiung beantragen kann. Der Mindestbeitrag wird ab 1. Januar 2013 von einem Mindestentgelt von 175 Euro berechnet.

Alle Angaben ohne Gewähr. Weitere Informationen bei der Minijob-Zentrale


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